什麼樣的中國人可以移民德國?
德國聯盟黨和社民黨組成的大聯合政府就移民法草案的具體內容達成一致,並已經通過了勞動部、經濟部和內政部的認可,預計將於2018年12月19日由德國內閣正式推出。
德國新的《移民法》擴大了引進人才的範圍。除了大學畢業生以及短缺人才之外,德國將吸引移民的範圍擴大到了有專業技能的人才。"說的通俗一點,中國的技校和專科院校的畢業生以前很難到德國工作",新的《移民法》草案則為這類人群提供了工作移民至德國的可能性。
到目前為止,德國在向申請工作永久居留的申請者發放藍卡時,對申請者的年收入有一定的要求。據現有標準,所有非歐盟申請者的最低工資不得低於每年52000歐元,對於自然科學、數學、工程、IT領域和醫生等人才短缺領域的申請者來說,這一標準可以降至每年40560歐元。政策制定者希望通過這種設定最低工資的方式吸引高級專業人才進入歐盟。
新的《移民法》草案沒有對最低工資作出硬性規定。對於有技術移民意願的中國申請者來說,他們不用必須找到工資豐厚的職位就可以實現技術移民。《移民法》草案取消了目前針對非歐盟國家就業申請者的所謂"優先審核"(Vorrangprüfung)限制。到目前為止,一個非歐盟地區申請者在德國哪怕找到了僱主,簽署了工作合同,仍然需要得到德國勞工局的認可。勞工局會審查在歐盟以及德國範圍內有沒有類似的人才或待業人員能夠從事相關工作。只有在無法找到合適歐盟範圍內從業者的情況下,德國勞工局才會向非歐盟國家申請者發放工作許可。新的《移民法》取消了這一審核制度。
但新的《移民法》也為重新引入"優先審核"制度留下了餘地。其中規定在某一地區的就業市場確實有所需要的情況下,政府有權保留或重新啟動"優先審核"制度。所以說,新的《移民法》所具備的另一大功能就是在保障本地人就業以及吸引第三國人才之間做到良性平衡。
德國新《移民法》也大大降低了非歐盟國家就業者進入德國尋找就業機會的門檻。規定有專業背景的人才或高校畢業生可以在沒有得到具體就職邀請的情況下,進入德國半年尋找工作。但前提是他們在此期間不能申請領取社會福利,而且具備從事其專業背景職業所必須的德語水平。在進入德國之前,申請者必須證明有足夠的經濟實力支付在德國尋找就業崗位期間的生活費用。德國勞工部有權推出規定,限制不給予發放求職簽證的就業領域。但對於25歲以下的在校或正在接受培訓的年輕人來說,他們可以申請為期半年的簽證,在德國尋找接受職業教育或高等教育的機會。
德國聯邦政府已經為吸引專業人才進入德國建立了名為"make it in germany"
https://www.make-it-in-germany.com/en/
的網站,裡面提供了與在德國學習、就業、以及申請家庭團聚等方面的各種信息。申請者還可以通過該網頁提供的信息尋找就職機會。
Wer qualifiziert ist, darf kommen und arbeiten
60 Seiten sind nötig, um alle Änderungen aufzulisten: Das
Bundesinnenministerium hat einen Entwurf des Gesetzes vorgelegt, der
noch vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
"Durch systematische Vereinfachung" soll so unterm Strich eine Regelung
entstehen, die die Zuwanderung von Fachkräften neu ordnet und im
Idealfall erleichtert.
Damit beendet die Große Koalition einen jahrzentelangen Streit, der
zwischen den Parteien erbittert geführt wurde: Die SPD wollte unbedingt
ein Einwanderungsgesetz, am liebsten mit Punktesystem wie in Kanada. Die
Union wollte dies aber auf gar keinen Fall. Nun zwingt sie die
wirtschaftliche Lage auf einen Mittelweg und zu dem sperrigen Namen
Fachkräftezuwanderungsgesetz. Die Wirtschaft boomt so sehr, dass derzeit
1,2 Millionen Stellen unbesetzt sind. In 23 Prozent aller
Berufsgruppen, so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfes, fehlen
Fachkräfte. Ohne Gesetz bekomme die Wirtschaft Probleme, glaubt die
Bundesregierung.
Durch die einzelnen Regelungen auf den 60 Seiten verspricht sich die
Koalition eine "gezielte und gesteuerte Zuwanderung" aus Drittstaaten.
"Es wird klar und transparent geregelt, wer zu Arbeits- und
Ausbildungszwecken kommen darf und wer nicht". Bislang konnte kommen,
wer eine Qualifikation in einem Mangelberuf mitbringt. Nun gilt: "Wenn
ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können
Fachkräfte nach der Neuregelung in allen Berufen" arbeiten. Auch die
Vorrangprüfung soll es nicht mehr geben. Bislang galt die Voraussetzung,
dass kein Deutscher oder kein anderer EU-Bürger die Stelle wollte.
Allerdings: Regional können Vorrangprüfungen auch nachträglich oder
befristet wieder angeordnet werden.
Fachkräfte sollen zudem wie schon Akademiker für die
Arbeitsplatzsuche eine befristete Aufenthaltsberechtigung bekommen. Es
soll schon dann eine Aufenthaltserlaubnis geben, wenn eine Stelle in
Aussicht ist und nur noch bestimmte Qualifikationen nachgeholt werden
müssen. Früher musste vor der Einreise der Arbeitsvertrag schon
unterschrieben sein. Einreiseerlaubnisse und die Anerkennung von Schul-
und Berufsabschlüssen sollen zudem künftig viel schneller erteilt werden
- zwei bis vier Wochen soll es nur noch dauern. Dafür werden zentrale
Ausländerbehörden eingerichtet, vermutlich in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz.
Mit all diesen Maßnahmen will die Bundesregierung die Zuwanderung von
Fachkräften fast verdoppeln. 28.000 Menschen reisten aus dem Ausland
noch voriges Jahr ein. Künftig könnten es etwa 50.000 sein, heißt es in
der Begründung des Gesetzes. 2007 wurden 789 Aufenthaltserlaubnisse zur
Teilnahme an beruflichen Qualifikationen erteilt. Künftig könnten es
1.400 pro Jahr werden. Auch geduldete Ausländer, die formal nicht
abgeschoben werden können, aber zumeist seit Jahren in Deutschland
leben, arbeiten und gut integriert sind, sollen bleiben dürfen. Von
einem Spurwechsel für Geflüchtete, der auch von der SPD früher gefordert
wurde, kann jedoch keine Rede sein.
Denn prinzipiell soll weiter die Trennung zwischen Asyl- und
Zuwanderungsgesetz gelten. Wer also aus politischen oder sonstigen
Gründen Asyl in Deutschland beantragt und eine Ablehnung bekommen hat,
soll seinen Aufenthalt nicht durch eine Arbeitserlaubnis nach dem
Zuwanderungsgesetz legalisieren können. Ausnahmen bleiben wie bisher
schon diejenigen Geflüchteten, die eine Ausbildung begonnen haben.
Knackpunkt: Spätestens sechs Monate nach der Einreise muss die Identität
geklärt sein. Nach der "künftigen Rechtslage", heißt es im
Gesetzentwurf, ist eine "geklärte Identität Voraussetzung für die
Erteilung der Ausbildung".
Das gilt zum Teil schon heute, allerdings nicht die Frist von einem
halben Jahr nach der Einreise. Wer also keinen Pass, Führerschein oder
Geburtsurkunde vorweisen kann und beispielsweise von der syrischen oder
afghanischen Botschaft in Berlin keinen neuen Pass ausgestellt bekommt,
hat Pech. Wer ihn hat, dagegen Glück, denn auch das steht am ziemlich am
Ende des Gesetzentwurfes: Dieser Identitätsnachweis sei deswegen
gerechtfertigt, da die "Ausbildungsduldung perspektivisch die Grundlage
für den Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis ist".
Die Bundesregierung ist mit ihrem Gesetz zufrieden. "Ein großer
Erfolg nach 20 Jahren Debatte", sagt Bundesarbeitsminister Hubertus
Heil. Außerdem werde sichergestellt, dass Geduldete bleiben könnten und
nicht "die Falschen abgeschoben werden", so der SPD-Politiker. Die
Opposition kritisiert das Gesetz: Es sei "kompliziert, bürokratisch" und
enthalte "zu viele Hürden", sagt hingegen Filiz Polat,
integrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Es sei ein
Einwanderungsgesetz, "das nicht zu mehr Einwanderung führen wird", so
Polat.
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisiert, das Gesetz sei zu
sehr an den Interessen der Wirtschaft statt an den Bedürfnissen der
Menschen orientiert. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall lobt das
Gesetz, vor allem den "straffen Zeitplan" der Bundesregierung. Die AfD
hält den Gesetzentwurf für "absurd". "Wer die Kriterien des Gesetzes
nicht erfüllt", sagte Bernd Baumann, Parlamentarischer Geschäftsführer
der Bundestagsfraktion, "geht einfach an die Grenze und ruft Asyl".
Wem das Gesetz helfen soll - einige Beispiele:
Ein junger Äthiopier lebt seit drei Jahren in Deutschland. Seit zwei
Jahren arbeitet er 40 Stunden pro Woche als Hilfskraft in einer
Hotelküche. Sein Asylantrag wurde vor 18 Monaten abgelehnt. Er hat
keinen Pass. Das Flüchtlingsamt hat eine befristete Duldung aus
dringenden humanitären Gründen ausgesprochen. Der Küchenhelfer spricht
nicht fließend Deutsch, aber kann sich schriftlich und mündlich gut
verständlich machen. Er lässt sich von seiner Mutter aus Äthiopien seine
Geburtsurkunde schicken und beantragt erfolgreich eine
"Beschäftigungsduldung". Damit wissen er und sein Arbeitgeber, dass er
zwei weitere Jahre bleiben darf. Seine Chancen auf einen dauerhaften
Aufenthaltstitel steigen. Das gilt aber nicht, wenn er kurz darauf
aufhört zu arbeiten oder straffällig wird.